Eine Zensur findet nicht statt

Anhängiges, Internet, Kritisches, Politik

Eine Zensur findet nicht statt

No Comments 16 Juni 2009

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.” (GG. Art.5,Abs.1) Findet aber vermutlich doch statt, denn „diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.” (GG. Art.5, Abs.2)

Geschickt eingefädelt hat Ursula von der Leyen ihre Initiative zur Sperrung von Webseiten, welche kinderpornographisches Material enthalten.  Alleine die Frage, wie sie auch auf diversen Webseiten zur Umfrage stand, impliziert etwas unheimliches, nämlich das Gefühl  „Wer gegen die Sperrung von Kinderpornoseiten ist, der ist wohl Befürworter von Kinderpornoseiten!” Es gibt aber noch eine andere Gruppe. Die Zensurgegner.

Sehr geschickt!

Diese Angst, als Gegner von Sperreinrichtung von Seiten die Kinderpornographie enthalten hatte allen Anschein und allen Gerüchteküchen zugrunde wohl auch die SPD, die kurz vor dem Wahlkampf wohl nicht als Verhinderer von Kinderschutz dastehen wollte.

Die Argumente der Gegner von Sperreinrichtungen hingegen, konnten mich überzeugen die bisher stärkste Petition beim deutschen Bundestag mitzuzeichnen. Diese Petition hat in den letzten Stunden der von der BILD-Zeitung initiierte Benzinpreis-Petition den Rang abgelaufen.

Die Grundlegenden Argumente, welche mich überzeugten

Blinder Aktionismus

Sehr gut zu erkennen auf welchem laienhaften Wissensstand die Bundesregierung ist, lässt sich in einer kleinen Anfrage von der FDP. Die Hauptargumente der Bundesregierung die für die Internetsperren sprechen, waren bisher, dass sich die Server mit kinderpornographischen Inhalten in Ländern befänden die keine gesetzliche Regelung diesbezüglich hätten, oder in Ländern die nicht mit der Bundesregierung zusammenarbeiten, dies entgegnet sie auch auf die Frage 3 der kleinen Anfrage.

Die FDP fragt im Anschluss in Frage 4: In welchen Ländern steht Kinderpornographie nicht unter Strafe?
Die Bundesregierung entgegnet: Dazu liegen der Bundesregierung keine [...] gesicherten Studien vor. Hierzu passt weitergehend die Frage 7 der kleinen Anfrage, in der die FDP anfragt ob es zutrifft, dass sich der größte Teil der gefundenen Kinderpornographie auf Servern in den USA befindet. Daraufhin verweist die Bundesregierung wieder auf Frage 3 mit dem Zusatz, dass sie keine Kenntnis über die Größenordnung hat.

Interessant ist wieder die Frage Nr.9 in der angefragt wird, über welche wissenschaftlichen Erkenntnisse die Bundesregierung über die Verbreitung von Kinderpornographie verfügt, worauf die Bundesregierung antwortet: „Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse.” Angebracht werden aber Erkenntnisse anderer Länder.

Die Fragen 11 und 12 drehen sich um Sperrlisten anderer Länder. Insbesondere wird hier eine dänische Sperrliste angeführt auf der 119 in Deutschland gehostete Webadressen aufgeführt waren. Also 119 Webadressen, die in Dänemark nicht aufgerufen werden können, weil sie von der dortigen Regierung gesperrt wurden. Die Bundesregierung gibt hier zu, dass keine der 119 in Dänemark gesperrten Webseiten in Deutschland strafbar war.

In Frage Nummer 35 sieht die Bundesregierung keine Gefahr, dass die Sperrlisten der Allgemeinheit bekannt werden und liefert so ein nettes Branchenbuch für Pädophile.

Hier ist nochmal die gesamte kleine Anfrage als PDF

Internetsperren sind ungeeignet

Die Internetsperren, wie sie die Bundesregierung fordert sind im Grunde genommen nichts anderes als Straßensperren, oder Sichtblenden. Die Internetseiten, welche kinderpornographisches Material beinhalten werden nicht gelöscht, sondern der Zugang wird nur erschwert, und das nichtmals besonders stark. Es ist davon auszugehen, dass jemand der nach kinderpornographischen Inhalten im Internet sucht, mittels einer Suchanfrage bei Google die Sperrung der Bundesregierung innerhalb von 5 Minuten überwunden hat.
Desweiteren wird einschlägiges Material in der Regel über andere Wege verbreitet, nämlich über entsprechende Filesharing Netzwerke, bei denen die Internetsperren in keiner Weise greifen.

Inhalte Löschen anstatt sie zu verstecken

Die Internetsperren in ihrer jetzigen Form sind eine Sichtblende, was vergleichbar ist mit einer Straftat auf offener Straße, wo die Polizei nicht die Straftat beendet, sondern die Straße sperrt. In Ländern in denen es bereits diese Internetsperren gibt (unter Norwegen, Schweden, Dänemark, Australien und der Schweiz) sind Sperrlisten aufgetaucht die zeigen, dass die einschlägigen Webseiten zumeist auf Computern in Ländern wie den USA und West-Europa einschließlich Deutschland liegen. Da in diesen Ländern Kinderpornographie verboten ist, wäre eine entsprechende Strafverfolgung möglich. Der Arbeitskreis Zensur machte die Probe aufs Exempel und schrieb die Provider an auf deren Servern sich laut der Sperrlisten kinderpornographisches Material befand an, und bat sie entsprechende Material zu entfernen. Die Ergebnisse veröffentlichte der Arbeitskreis auf seiner Webseite und bewies damit, dass es möglich ist entsprechendes Material schnell und einfach zu entfernen und schlussfolgerte daraus, dass das BKA zu wenig unternimmt.

Internetsperren werden ausgeweitet

Internetsperren sind eine Gefahr für die Demokratie. Schon bevor das Gesetz zur Sperrung entsprechender Internetseiten durchgewunken wurde, kommen bereits Forderungen nach einer Erweiterung der Sperren. Schon jetzt werden Forderungen nach der Blockade von Glückspielen, Sportwetten, Killerspielen, Urheberrechtsverletzungen, etc. erhoben. Steht erst einmal die Infrastruktur zur Sperrung von Internetseiten, wird nicht viel Zeit vergehen, bis diese auf weitere Bereiche ausgedehnt werden. Beispiele dafür gibt es ausreichend zu finden. So sperrt Australien Wikileaks, eine Seite auf der anonym Dokumente aus Politik und Wirtschaft veröffentlicht werden können.

Nun ja, kommen werden die Internetsperren wohl definitiv. Denn die Internetausdrucker der Bundesregierung sind die Profis, und die Generation C64 sind bloß Leyen!

Paintball gehört verboten

Kritisches, Politik

Paintball gehört verboten

No Comments 10 Mai 2009

Endlich tut sich was in Deutschland. Endlich wird reagiert. Als Reaktion auf Amokläufe, wie dem von Winnenden, soll ja bekanntlich das Waffenrecht verschärft werden. Aber, was mir nicht bekannt war, waren die Amokläufer wohl auch passionierte Paintballspieler, oder man hat sich bei anderen Staaten erkundigt, und die dortigen Amokläufer waren Paintballspieler. Denn: „Paintballspielen soll verboten werden”, dies fordert CDU-Fraktionschef Wolfgang Bosbach.

Beim Paintballspielen lernt man das Töten. Man schießt auf bewegliche Ziele und kommt dadurch wohl in einen Blutrausch, der einen veranlasst das eben erlernte sofort umzusetzen. Was aufgrund akuten Kriegmangels innerhalb der deutschen Grenzen in Amokläufen endet.

Aber, das Gesetz geht nicht weit genug. Die Idee zu diesem Gesetz muss ein Schnellschuss gewesen sein, denn es wurden elementare Dinge vergessen, die ebenfalls verboten gehören.
Was ist denn mit Wasserpistolen und Wasserbomben, mit denen man trainiert panisch schreiende Menschen zu erschießen, oder mit einer Bombe zu treffen? Was ist mit Zwillen? Wie können Schneeballschlachten effektiv verhindert werden? Gerade Schneeballschlachten sollen laut Beobachtungen sachkundiger Bürger bereits im Schulkindalter in den Unterrichtspausen ausgetragen worden sein.
Oder, man denke nur daran was Flitzebogen in Kindern auslösen, die Cowboy und Indianer spielen. Leider ist gerade dieser Bereich schwierig einzudämmen, da die meist minderjährigen Killer sich Bauanleitungen aus dem Internet herunterladen könnten. Diese Problematik ist ja bereits aus dem fundamentalislamistischen Terrorismus bekannt.

Aber, man könnte Seiten die Bauanleitungen für illegale Flitzebogen enthalten ja auch einfach sperren.
Dazu gibt es ja bereits einen Gesetzesentwurf.

Es ist von entscheidender Bedeutung wem man sein Geld gibt

Kritisches, Politik

Es ist von entscheidender Bedeutung wem man sein Geld gibt

1 Comment 01 Februar 2009

Ist Trinkwasser eine Ware, oder sollte jeder Mensch auf der Welt Anrecht darauf haben?

Mal ohne viel Text, was der ehemalige Konzernchef von Nestlé so gutes von sich gibt. Die Szene ist aus dem Dokumentarfilm „We feed the World” von Erwin Wagenhofer.

Peter Brabeck teilt die “radikalen Gedanken”, dass der Anspruch auf  Wasser ein öffentliches Recht sei, scheinbar nicht ganz.

Im Grunde verwundern die Aussagen von Peter Brabeck nicht weiter, da er Konzernchef von einer der größten Firmen der Welt ist und somit die Liberalisierung zwangsläufig vertreten muss.

Besonders schön finde ich auch, wie er sich rühmt wie viele Menschen bei Nestlé arbeiten. Noch besser, als er den Begriff abhängig benutzt, nur um sich anschließend zu freuen, als er wenig später eine “robotisierte” Fabrik sieht, in der keine Menschen arbeiten.

Warum ist Bigamie eigentlich verboten?

Kritik, Kritisches, Leben, Politik, Religion

Warum ist Bigamie eigentlich verboten?

6 Comments 03 September 2008

Eigentlich wollte ich als Überschrift etwas längeres wählen, nämlich: “Warum ist Bigamie eigentlich verboten während Promiskuität erlaubt ist?”, aber mein Überschriftenplatz ist stark reglementiert und das soll auch so bleiben.

Ja, warum eigentlich?

Unser bürgerliches Gesetzbuch sagt in §1306:

Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht.

Allerdings endet der Satz damit, und dieses Gesetz wird wie viele Gesetze vor Ihm nicht weiter begründet. Schade eigentlich. Ich durchsuche jetzt schon seit geraumer Zeit das Internet, aber eine stichhaltige Erklärung konnte ich nirgends finden.

Wenn man es mal genauer betrachtet so werden wir als Bürger dieses wunderbaren Landes erheblich beschnitten. Was erlaubt sich der Hochadel uns vorzugeben wieviele Gemahlinnen wir unser eigen nennen? Wenn wir der Entwicklung folgen, so wäre die Abschaffung des Bigamieverbotes eigentlich die letzte logische Konsequenz.

Gleichberechtigung

Deutschland ist ja beinahe Marktführer wenn es um die Gleichberechtigung von was auch immer geht. Frauen dürfen wählen und arbeiten, Behinderte werden integriert ebenso wie Ausländer. Auch in Ehesachen liegen wir einigermaßen weit vorne.

  • Erst durften nur Männer und Frauen heiraten
  • dann wurden auch homosexuelle Lebensgemeinschaften erlaubt (Homoehe)

Also, unser wunderbarer Staat versucht hetero- sowie homosexuelle Einwohner gleich zu behandeln. Aber wer wird derzeit noch diskriminiert? Bisexuelle! Denn Bisexuelle stehen nunmal auf Männer wie Frauen gleichermaßen und wünschen sich doch auch eventuell einmal zu heiraten ohne einen der Partner zu verstoßen.

Religionsfreiheit

Auch dieser Punkt würde die Abschaffung der Bigamie logisch erscheinen lassen. Was sind wir für ein Land, wenn wir aus Gründen der Religionsfreiheit Menschen erlauben Tieren bei vollem Bewusstsein den Hals aufzuschneiden, aber wenn jemand 2, 3 oder 1367 Ehefrauen haben möchte werden einem Steine in den Weg gelegt. Tut es jemanden weh, wenn man 1367 Ehefrauen hat?

Säkular

Natürlich ist es richtig, dass es natürlich negativ für die Männerwelt wäre. Denn wenn wir davon ausgehen, dass die Aufteilung Mann/Frau in Deutschland um die 50/50 liegt, dann werden viele Männer in Ehesachen leer ausgehen. Deutschland ist im Übrigen eher Aussenseiter. Denn laut dem Ethnographic Atlas Codebook von J. Patrick Gray, Department of Anthropology der Universität von Wisconsin-Milwaukee gibt es von 1231 gemeldeten Gesellschaften nur 186 Monogame. Das wiederum bedeutet, dass in den restlichen 1045 Gesellschaftsformen Bigamie sowie Polygamie vorkommt.

In meinen Augen ist das Bi-/ Polygamieverbot ein Rudiment des christlichen Weltbildes.

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