Videos von arte+7 downloaden

Internet, Tutorial

Videos von arte+7 downloaden

4 Comments 15 Oktober 2009

Das Downloaden von Videos aus der arte mediathek „arte plus sieben” ist sehr einfach. Das Vorgehen wird hier in 6 Schritten beschrieben. Sie benötigen für diesen Download, sowie für viele andere auch das Programm FlashGet, welches Sie kostenlos hier downloaden können:

FlashGet Download Manager – 5,37MB – Freeware

  1. Rufen Sie das Video auf, welches Sie downloaden möchten, und lassen sich den Quelltext der Seite anzeigen. Im Browser Firefox funktioniert dies über das Tastenkürzel Strg+U.
  2. Suchen Sie dann im Quelltext eine WMV- Datei, dies funktioniert ganz gut mit der Suchfunktion des Browsers. Einfach nach WMV suchen, dann kommen Sie zu einer Codepassage, die dieser hier ähnelt: availableFormats[3]["url"] = "http://artestras.wmod.rd.llnw.net/geo/arte7/EUR_DE_FR/arteprod/A7_SGT_ENC_04_039010-000-A_PG_HQ_DE.wmv";
  3. Laden Sie dann die WMV-Datei mit FlashGet herunter, die sich in dem Quelltext verbirgt. Zur Verdeutlichung habe ich diesen Teil grün eingefärbt. Die WMV Datei ist in zwei Qualitäten verfügbar, High- und Medium- Quality. Diese ist in Bruchteilen von Sekunden heruntergeladen.
  4. Nennen Sie die runtergeladene WMV-Datei um, indem Sie die Dateiendung von .wmv in .txt ändern. Danach rufen Sie diese Datei mit einem Texteditor, also dem Standardprogramm auf.
  5. Ihnen wird dann ein Quelltext angezeigt, der diesem hier stark ähnelt: <ASX VERSION="3.0"><ENTRY><REF HREF="mms://artestras.wmod.llnwd.net/a3903/o35/geo/arte7/EUR_DE_FR/arteprod/A7_SGT_ENC_04_039010-000-A_PG_HQ_DE.wmv?e=1255639663&amp;h=d3a7cd73f950f5c14f3d2789b4d18833"/></ENTRY></ASX>
  6. Kopieren Sie den rot hervorgehobenen Teil des Codes aus der Textdatei heraus, und fügen Ihn in FlashGet ein, um das Video downzuloaden.

Bitte hinterlasst einen Kommentar des Dankes, oder der Fragestellung um gegebenenfalls vorhandene Probleme zu lösen.

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Wir sind friedlich, was seid Ihr?

Anhängiges, Internet

Wir sind friedlich, was seid Ihr?

No Comments 18 September 2009

filmen
Nach Übergriffen seitens der Polizei auf Demonstrierende bei der Freiheit statt Angst Demonstration in Berlin am vergangenen Samstag, wo ein Demonstrant von Polizisten in den Schwitzkasten genommen wurde, über die Straße gezogen und mit mehreren Schlägen in sein Antlitz ausgestattet wurde, kommt die Diskussion um die eindeutige Kennzeichnung von Polizeibeamten auf, die ich hiermit gerne unterstütze.

Videoaufnahme des Polizeiübergriffes FSA09

Einen faden Beigeschmack für die Demonstrierenden hinterlässt, dass ausgerechnet eine Videoaufnahme in diesem Fall die Identifizierung der an dem Übergriff beteiligten Polizisten  möglich macht. Es ist also das System, welches auf der Demonstration eigentlich bekämpft wurde an der Aufklärung des Übergriffes hilfreich.

Ist es begrüßenswert die Polizisten mit Kameras zu filmen um Übergriffe zu dokumentieren? JA! Und sollen im Gegenzug Polizisten flächendeckend mit Kamerateams ausgestattet werden, um so Übergriffe seitens der Demonstrierenden effizienter aufzudecken? NEIN! Das geltende Recht ist ausreichend.

Bisher ist es so, dass Polizisten auf Demonstrationen ihre Kameras nur auspacken, einschalten und auf Demonstranten halten dürfen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen”, so der Gesetzestext. Das die Realität anders aussieht zeigt beispielsweise das Original meines Header Bildes.
Das dieses Bild von Polizisten, die eine demonstrierenden Menge filmt auf Demonstranten beunruhigend wirkt, ist meiner Meinung nach naheliegend. Es fließt einfach das Gefühl mit ein, dass man mit der Aufnahme die die Polizei macht in den Bereich eines Straftäters, oder zumindest eines Verdächtigen gerückt wird. Solche Beeinflussungen, die auf das Gewissen der Demonstrierenden drücken, führen sicherlich bei den ein oder anderen dazu, dass diese von Demonstrationen fernbleiben.

Staatsmacht und demonstrierendes Volk nicht mit gleichem Maß messen
Auf der einen Seite sind die Demonstrierenden, welche definitiv nicht als homogene Masse anzusehen ist, sondern sie sind in vielen Fällen ein Sud aus Neugierigen, Frustdemonstranten, Passanten, Mitläufern, etc. Ergo obliegt den Demonstrierenden auch nicht die Wahrung derselben Professionalität, wie sie von der Staatsmacht zu erwarten ist. Die Aufgabe der Staatsmacht ist es, die Demonstrierenden in Ihrer Demonstration zu schützen, sowie Ausschreitungen zu verhindern, die einen Schaden für Unbeteiligte bedeuten würden.

Polizisten begleiten Demonstrationen berufsmäßig. Es sollte Teil ihrer Ausbildung sein, aufkeimende Wut soweit abzudeckeln, dass auf banale Zwischenfällen bzw. Reizungen seitens einzelner Demonstranten professionell reagiert wird.

Es ist daher also absolut möglich, die Polizisten welche die Demo begleiten und  die außerdem von den Steuergeldern der Demonstrierenden bezahlt werden, in ihrer Arbeit zu beobachten und diese anschließend ggf. zu beurteilen. Es ist gängiger Standard, aus Fehlern zu lernen.
Es ist dasselbe System, wenn ich eine Party veranstalte und einen Sicherheitsdienst dafür buche. Diesen beobachte ich auch, und entscheide danach, ob dieser für meine Veranstaltungen geeignet ist. Und nicht anders herum.
Es muss Demonstrierenden möglich sein, im Falle eines Übergriffes oder eines Zwischenfalles anhand einer einfachen und damit merkbaren individuellen Kennzeichnung im Front- und Rückenbereich, Polizisten zu identifizieren. Dieses wäre alleine im Falle von Markus, der bei derselben Demonstration mehrere Stunden grundlos festgehalten wurde ein effektiver Weg um den Verlauf chronologisch anhand einzelner Personen zu ordnen, und damit auch für die Zukunft zu lernen.

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Let’s make Money

Internet, Kritisches, Politik

Let’s make Money

1 Comment 29 Juli 2009

„Es gab einen berühmten Ausspruch, dass die beste Zeit zu kaufen ist, wenn das Blut auf den Straßen klebt. Ich füge hinzu: Auch wenn es dein eigenes ist. Denn wenn es Krieg, Revolution, politische Probleme und Wirtschaftsprobleme gibt, dann fallen die Preise von Aktien und jene Leute, die an diesem Tiefpunkt kauften, haben jede Menge Geld gemacht.“

Mark Moebius, Präsident Templeton Emerging Markets

Neoliberalismus bringt auf der einen Seite enormen Reichtum, saugt diesen aber aus einer anderen Seite heraus. Wie die prall gefüllte Seite aussieht, dass wissen wir, weil wir in ihr leben. Wie sich unsere pralle Füllung aber auf andere Bereiche der Welt auswirkt, wird in Erwin Wagenhofers Dokumentation „Let’s make Money“ deutlich.

Der Film wurde in voller Länge auf Youtube hochgeladen. Wer etwas Zeit (110 Minuten) investieren kann, der ist sicherlich nicht schlecht beraten diese Zeit in das Anschauen dieser Dokumentation zu investieren.
letsnmakemoney

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Twitter Popitter!

Internet, Mitbewerber

Twitter Popitter!

No Comments 25 Juni 2009

Nachdem ich mir das durchweg markante Profil von Sascha Lobo heute auf dem Popsofa bei Anne Will ansehen konnte, kam ich nicht um einen Besuch auf seinem Blog umher, um mal zu schauen ob es was neues gibt.

Es gibt was neues. Sixtus vs. Lobo zum Thema Twitter. Sehr schön erklärt, was das Interessante an Twitter ist. Wer überzeugt wurde folgt mir http://twitter.com/myTobi


Sixtus vs. Lobo – Twitter

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Eine Zensur findet nicht statt

Anhängiges, Internet, Kritisches, Politik

Eine Zensur findet nicht statt

No Comments 16 Juni 2009

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.” (GG. Art.5,Abs.1) Findet aber vermutlich doch statt, denn „diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.” (GG. Art.5, Abs.2)

Geschickt eingefädelt hat Ursula von der Leyen ihre Initiative zur Sperrung von Webseiten, welche kinderpornographisches Material enthalten.  Alleine die Frage, wie sie auch auf diversen Webseiten zur Umfrage stand, impliziert etwas unheimliches, nämlich das Gefühl  „Wer gegen die Sperrung von Kinderpornoseiten ist, der ist wohl Befürworter von Kinderpornoseiten!” Es gibt aber noch eine andere Gruppe. Die Zensurgegner.

Sehr geschickt!

Diese Angst, als Gegner von Sperreinrichtung von Seiten die Kinderpornographie enthalten hatte allen Anschein und allen Gerüchteküchen zugrunde wohl auch die SPD, die kurz vor dem Wahlkampf wohl nicht als Verhinderer von Kinderschutz dastehen wollte.

Die Argumente der Gegner von Sperreinrichtungen hingegen, konnten mich überzeugen die bisher stärkste Petition beim deutschen Bundestag mitzuzeichnen. Diese Petition hat in den letzten Stunden der von der BILD-Zeitung initiierte Benzinpreis-Petition den Rang abgelaufen.

Die Grundlegenden Argumente, welche mich überzeugten

Blinder Aktionismus

Sehr gut zu erkennen auf welchem laienhaften Wissensstand die Bundesregierung ist, lässt sich in einer kleinen Anfrage von der FDP. Die Hauptargumente der Bundesregierung die für die Internetsperren sprechen, waren bisher, dass sich die Server mit kinderpornographischen Inhalten in Ländern befänden die keine gesetzliche Regelung diesbezüglich hätten, oder in Ländern die nicht mit der Bundesregierung zusammenarbeiten, dies entgegnet sie auch auf die Frage 3 der kleinen Anfrage.

Die FDP fragt im Anschluss in Frage 4: In welchen Ländern steht Kinderpornographie nicht unter Strafe?
Die Bundesregierung entgegnet: Dazu liegen der Bundesregierung keine [...] gesicherten Studien vor. Hierzu passt weitergehend die Frage 7 der kleinen Anfrage, in der die FDP anfragt ob es zutrifft, dass sich der größte Teil der gefundenen Kinderpornographie auf Servern in den USA befindet. Daraufhin verweist die Bundesregierung wieder auf Frage 3 mit dem Zusatz, dass sie keine Kenntnis über die Größenordnung hat.

Interessant ist wieder die Frage Nr.9 in der angefragt wird, über welche wissenschaftlichen Erkenntnisse die Bundesregierung über die Verbreitung von Kinderpornographie verfügt, worauf die Bundesregierung antwortet: „Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse.” Angebracht werden aber Erkenntnisse anderer Länder.

Die Fragen 11 und 12 drehen sich um Sperrlisten anderer Länder. Insbesondere wird hier eine dänische Sperrliste angeführt auf der 119 in Deutschland gehostete Webadressen aufgeführt waren. Also 119 Webadressen, die in Dänemark nicht aufgerufen werden können, weil sie von der dortigen Regierung gesperrt wurden. Die Bundesregierung gibt hier zu, dass keine der 119 in Dänemark gesperrten Webseiten in Deutschland strafbar war.

In Frage Nummer 35 sieht die Bundesregierung keine Gefahr, dass die Sperrlisten der Allgemeinheit bekannt werden und liefert so ein nettes Branchenbuch für Pädophile.

Hier ist nochmal die gesamte kleine Anfrage als PDF

Internetsperren sind ungeeignet

Die Internetsperren, wie sie die Bundesregierung fordert sind im Grunde genommen nichts anderes als Straßensperren, oder Sichtblenden. Die Internetseiten, welche kinderpornographisches Material beinhalten werden nicht gelöscht, sondern der Zugang wird nur erschwert, und das nichtmals besonders stark. Es ist davon auszugehen, dass jemand der nach kinderpornographischen Inhalten im Internet sucht, mittels einer Suchanfrage bei Google die Sperrung der Bundesregierung innerhalb von 5 Minuten überwunden hat.
Desweiteren wird einschlägiges Material in der Regel über andere Wege verbreitet, nämlich über entsprechende Filesharing Netzwerke, bei denen die Internetsperren in keiner Weise greifen.

Inhalte Löschen anstatt sie zu verstecken

Die Internetsperren in ihrer jetzigen Form sind eine Sichtblende, was vergleichbar ist mit einer Straftat auf offener Straße, wo die Polizei nicht die Straftat beendet, sondern die Straße sperrt. In Ländern in denen es bereits diese Internetsperren gibt (unter Norwegen, Schweden, Dänemark, Australien und der Schweiz) sind Sperrlisten aufgetaucht die zeigen, dass die einschlägigen Webseiten zumeist auf Computern in Ländern wie den USA und West-Europa einschließlich Deutschland liegen. Da in diesen Ländern Kinderpornographie verboten ist, wäre eine entsprechende Strafverfolgung möglich. Der Arbeitskreis Zensur machte die Probe aufs Exempel und schrieb die Provider an auf deren Servern sich laut der Sperrlisten kinderpornographisches Material befand an, und bat sie entsprechende Material zu entfernen. Die Ergebnisse veröffentlichte der Arbeitskreis auf seiner Webseite und bewies damit, dass es möglich ist entsprechendes Material schnell und einfach zu entfernen und schlussfolgerte daraus, dass das BKA zu wenig unternimmt.

Internetsperren werden ausgeweitet

Internetsperren sind eine Gefahr für die Demokratie. Schon bevor das Gesetz zur Sperrung entsprechender Internetseiten durchgewunken wurde, kommen bereits Forderungen nach einer Erweiterung der Sperren. Schon jetzt werden Forderungen nach der Blockade von Glückspielen, Sportwetten, Killerspielen, Urheberrechtsverletzungen, etc. erhoben. Steht erst einmal die Infrastruktur zur Sperrung von Internetseiten, wird nicht viel Zeit vergehen, bis diese auf weitere Bereiche ausgedehnt werden. Beispiele dafür gibt es ausreichend zu finden. So sperrt Australien Wikileaks, eine Seite auf der anonym Dokumente aus Politik und Wirtschaft veröffentlicht werden können.

Nun ja, kommen werden die Internetsperren wohl definitiv. Denn die Internetausdrucker der Bundesregierung sind die Profis, und die Generation C64 sind bloß Leyen!

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Es ist lachhaft, für einen Hungerlohn Zeilen zu schinden. Wer Millionen scheffeln will, gründet am besten seine eigene Religion — L. Ron Hubbard

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